Hochzeit

Wir möchten kirchlich heiraten, was müssen wir tun?

Sie wollen in Alzenau kirchlich heiraten und gehören beide unserer oder einer anderen evangelischen Kirche an, so wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Pfarramt (06023 / 970 660), um einen Termin für Ihre Feier zu vereinbaren. Pfarrerin Güther-Fontaine wird dann ein Gespräch mit Ihnen führen, indem es um das christliche Verständnis der Eheschließung und um alle strukturellen Fragen Ihrer Trauung (Ablauf, Musik, Blumenschmuck…) geht.

Hinsichtlich der Trauung mit einem katholischen Partner/einer katholischen Partnerin ist Folgendes zu berücksichtigen: Eine evangelisch geschlossene Ehe wird von der Katholischen Kirche nur unter bestimmten Bedingungen als rechtmäßige Ehe (im Sinne des katholischen Kirchenrechts) anerkannt. Der katholische Partner/die katholische Partnerin sollte rechtzeitig mit Partner/in zu seinem /ihrem katholischen Pfarrer gehen und bei ihm den "Dispens von der Formpflicht" beantragen. Das ist ein Antrag auf Anerkennung der evangelisch geschlossenen Ehe durch die Katholische Kirche.

Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann eine Trauung gefeiert werden, wenn der evangelische Ehepartner das wünscht, der andere Ehepartner zustimmt und sich im Traugespräch bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.

Wenn Sie sich in einer anderen Kirchengemeinde trauen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von Alzenau eine sogenannte "Abmeldebescheinigung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie im Evangelisch-Lutherischen Pfarramt (Wasserloser Str. 35, Alzenau).