Bestattung

Wie ist der Ablauf einer Bestattung in Ihrer Kirchengemeinde?

Wenn eine Angehörige, ein Angehöriger von Ihnen gestorben ist, setzen Sie sich bitte zunächst mit einem Bestatter in Verbindung. Dieser übernimmt die Terminabsprachen mit dem Pfarrer/der Pfarrerin und dem Friedhof. Wenn der Termin für die Bestattung feststeht, findet ein Gespräch zwischen dem Pfarrer / der Pfarrerin und den Angehörigen statt. Bei diesem Gespräch erhält der/die Geistliche die für die Bestattung notwendigen Informationen über die Verstorbene/den Verstorbenen und es wird der Ablauf der Trauerfeier und der Beisetzung auf dem Friedhof besprochen. Am Sonntag nach der Bestattung wird im Sonntagsgottesdienst der Verstorbenen gedacht.

Zu den Gottesdiensten am Ewigkeitssonntag werden die Angehörigen der Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres schriftlich eingeladen. In diesen Gottesdiensten wird noch einmal der Verstorbenen gedacht.

Folgende Besonderheiten sind noch wichtig: Wenn der oder die Verstorbene katholisch war und Sie und die anderen Angehörigen evangelisch sind, kann in Absprache mit dem katholischen Pfarrer die Bestattung von einem evangelischen Pfarrer durchgeführt werden. Umgekehrt ist ebenfalls möglich, dass der katholische Pfarrer einen evangelischen Christen bestattet, wenn die Angehörigen katholisch sind. War der oder die Verstorbene nicht Glied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorgerlichen Gründen angezeigt erscheint.

Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn der oder die Verstorbene sie ausdrücklich abgelehnt hat. Nicht getauft verstorbene Kinder werden kirchlich bestattet, wenn ihre der Kirche angehörigen Eltern es wünschen.

Wenn Sie die Bestattung bzw. Urnenbeisetzung in einer anderen Kirchengemeinde von einem anderen Pfarrer vollziehen lassen möchten, müssen Sie dem Pfarrer in der anderen Kirchengemeinde von dem Bezirkspfarrer des Verstorbenen/der Verstorbenen in Alzenau eine "Abmeldebescheiningung = Dimissoriale" vorlegen. Diese erhalten Sie im Evangelisch-Lutherischen Pfarramt (Wasserloser Str. 35, Alzenau).